Post vom Bauamt. Laut unserer Architektin bedeutet das: "dass die Befreiungen erteilt sind und somit einem Bau nichts mehr im Wege steht". Ole ole! Wir freuen uns. Jetzt noch die Staatskasse mit 300 Euro beglücken und dann kanns von mir aus losgehen. ;-) Naja ein bisschen fehlt noch. Da fällt mir ein, ich habe von Beilharz gar nichts mehr gehört, was unsere Ausstattungsänderungen angeht. Hmmm, muss ich wohl mal nachfragen.
Ansonsten wünsche ich allen ein wunderschönes Wochenende mit viel Sonnenschein!
In diesem Tagebuch wollen wir alle Erlebnisse und Erfahrungen unseres Hausbaus mit Beilharz Haus festhalten – für uns und alle Interessierten
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Freitag, 5. Oktober 2012
Donnerstag, 19. Juli 2012
Das neue Dach
So, inzwischen haben sich die Wogen geglättet, der erste Schock ist verdaut und wir hoffen immer noch, dass uns das neue Dach vielleicht irgendwann gefällt. "Sicherer" als ein reines Flachdach ist es allemal. Aber jetzt erstmal der Reihe nach.
Letzte Woche hat Beilharz Haus unser Baugesuch per Mail ans Bauamt gesandt, um eventuelle Unstimmigkeiten schon vorab ausschließen zu können.
Frau Schweizer hatte ja bereits vor einiger Zeit wegen unserer Dachform beim Bauamt vorgesprochen. Damals hatte man sich, wie bereits berichtet, auf den "Bürzel" (Pultdach) auf dem vorderen Teil des Hauses geeinigt. Dieser kam daher, weil nur auf Nebenanlagen - sprich dem kleineren Hausteil - Flachdächer zugelassen sind. Auf das "Hauptgebäude" MUSS ein geneigtes Dach. Jetzt werden sich viele fragen: "Ja, aber der "Bürzel" war doch auf dem kleineren Hausteil?". Das ist richtig, ABER das Bauamt war damals der Meinung, dass Flure (sogenannte Verkehrsflächen) nicht hinzuzurechnen sind und damit war der südliche/vordere Teil der Größere.
Nun ist es aber so, dass diese Flächen eben doch dazugerechnet werden müssen, womit der hintere Hausteil plötzlich größer ist. Daher muss auch dieser Dachbereich geneigt sein. Beilharz hat sofort reagiert und uns zwei neue Möglichkeiten zugesendet. Einmal mit einem 7° Neigungs-Pult auf dem hinteren Teil des Hauses. Da dieser Entwurf aber ganz seltsam aussah und das Pult zur Wetterseite geöffnet war, haben wir uns für die andere (vom Bauamt empfohlene) Alternative entschieden: Ein komplettes Pultdach mit 3° Dachneigung.
Uns gefällt der neue Entwurf eigentlich gar nicht so recht, aber es ist immer noch das, was unserem anfänglich gewünschten Flachdach am nächsten kommt. Jetzt hoffen wir auf Schattenwurf und darauf dass man das Haus selten in der Totalen sehen wird, wodurch die Neigung hoffentlich nicht ganz so auffällt. Und wir trösten uns mit dem Gedanken, wie gut so eine Neigung doch für die Dichtigkeit des Daches ist.
Festzuhalten bleibt: Glücklich sind wir mit dieser Lösung nicht wirklich, aber uns bleibt wohl keine Wahl. Aus diesem Grund habe ich alle Flachdach und Bürzelentwürfe gelöscht, weil ich sonst jedes Mal, wenn ich sie betrachte, wieder ganz traurig werde und die neue Dachform ganz schrecklich finde. Was meint Ihr dazu?
Hier seht ihr die neuen Ansichten:
Letzte Woche hat Beilharz Haus unser Baugesuch per Mail ans Bauamt gesandt, um eventuelle Unstimmigkeiten schon vorab ausschließen zu können.
Frau Schweizer hatte ja bereits vor einiger Zeit wegen unserer Dachform beim Bauamt vorgesprochen. Damals hatte man sich, wie bereits berichtet, auf den "Bürzel" (Pultdach) auf dem vorderen Teil des Hauses geeinigt. Dieser kam daher, weil nur auf Nebenanlagen - sprich dem kleineren Hausteil - Flachdächer zugelassen sind. Auf das "Hauptgebäude" MUSS ein geneigtes Dach. Jetzt werden sich viele fragen: "Ja, aber der "Bürzel" war doch auf dem kleineren Hausteil?". Das ist richtig, ABER das Bauamt war damals der Meinung, dass Flure (sogenannte Verkehrsflächen) nicht hinzuzurechnen sind und damit war der südliche/vordere Teil der Größere.
Nun ist es aber so, dass diese Flächen eben doch dazugerechnet werden müssen, womit der hintere Hausteil plötzlich größer ist. Daher muss auch dieser Dachbereich geneigt sein. Beilharz hat sofort reagiert und uns zwei neue Möglichkeiten zugesendet. Einmal mit einem 7° Neigungs-Pult auf dem hinteren Teil des Hauses. Da dieser Entwurf aber ganz seltsam aussah und das Pult zur Wetterseite geöffnet war, haben wir uns für die andere (vom Bauamt empfohlene) Alternative entschieden: Ein komplettes Pultdach mit 3° Dachneigung.
Uns gefällt der neue Entwurf eigentlich gar nicht so recht, aber es ist immer noch das, was unserem anfänglich gewünschten Flachdach am nächsten kommt. Jetzt hoffen wir auf Schattenwurf und darauf dass man das Haus selten in der Totalen sehen wird, wodurch die Neigung hoffentlich nicht ganz so auffällt. Und wir trösten uns mit dem Gedanken, wie gut so eine Neigung doch für die Dichtigkeit des Daches ist.
Festzuhalten bleibt: Glücklich sind wir mit dieser Lösung nicht wirklich, aber uns bleibt wohl keine Wahl. Aus diesem Grund habe ich alle Flachdach und Bürzelentwürfe gelöscht, weil ich sonst jedes Mal, wenn ich sie betrachte, wieder ganz traurig werde und die neue Dachform ganz schrecklich finde. Was meint Ihr dazu?
Hier seht ihr die neuen Ansichten:
Donnerstag, 5. Juli 2012
Ganz schön vermessen oder der Geometer war am Werk
Post von Beilharz Haus! Per Mail haben uns heute neue Pläne erreicht. Nein, dieses Mal nicht aufgrund neuer toller Änderungsideen unsereseits (inzwischen nur noch echte "Hirnfürze" - wir lassen jetzt alles ganz genauso wie es ist: PERFEKT;-)). Nein, dieses Mal war der Geometer am Werk und hat unser Grundstück vermessen. Jetzt wissen wir die genauen Maße, die Steigung und alles was für die weiteren Planungen wichtig ist. Anhand dieser Angaben konnte Beilharz Haus nun erstmals bestimmen, wie das Haus im Grundstück sitzen könnte.
Das Ganze ist Bestandteil des Baugesuchs und nach Einreichung bindend. Heißt für uns, so wie das Haus im Gesuch platziert ist, genau an dieser Position muss es später auch gebaut werden.
Also erneutes Kopfzerbrechen wohin mit dem guten Stück. Zwar gibt die Bebauungslinie schon einiges vor, aber auch hier hat man noch Spielraum. Beilharz hat uns in den heutigen Plänen einen ersten Vorschlag unterbreitet wie das Gebäude im Hang sitzen könnte.
Gut, ich wäre nicht ich, wenn ich nicht schon im Vorfeld mit einem extrem vergrößteren Bebauungsplan, grünem Textmarker, den Bebauungsvorschriften und einem, aus Post-its nachempfundenen Haus das Ganze schon durchgespielt hätte. Da wir an einem wunderschönen Südhang mit Aussicht wohnen, war uns besonders die Gartenausrichtung in südwestliche Richtung wichtig. Daher muss das Haus möglichst weit nach rechts (Nord-Ost) rücken. Das war auch im Vorschlag von Beilharz so vorgesehen. Wir halten jetzt gerade die erforderlichen drei Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück ein. PASST!
Grundsätzlich würden wir das ganze Spiel in nördlicher Richtung wiederholen, allerdings haben wir ein Grundstück, das von unten erschlossen wird, sprich von der Straße aus aufwärts. Wenn wir jetzt das Haus ganz weit nach Norden schieben, haben wir ausschließlich Vorgarten und das möchten wir dann doch nicht. Daher haben wir uns überlegt, dass wir mit unserem Garagenvorbau aus der Bebauungslinie ragen, was aber laut Bebauungsplan rechtens ist. "Garagen und überdachte Stellplätze sind unter Beachtung der Pflanzgebotsflächen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig." Beilharz Haus hatte in ihrem Vorschlag das Haus mit der Garage genau an die Baulinie gesetzt. Wir möchten das Haus aber noch gerne um den Überstand der Garage nach vorne rücken. Damit sparen wir an der Einfahrt, die dadurch flächenmäßig kleiner wird (Steine sind ja sooo teuer) und wir haben ein ganzes Stück uneinsehbaren Garten in nordwestlicher Richtung gewonnen. Das ist zwar nicht die super tolle Richtung, aber für ein Gartenhäuschen, Komposthaufen oder ähnliches wird es taugen.
Anbei das Ganze mit Photoshop auf die neuste Version (Garage außerhalb der Baulinie) gefaked.
Wir haben Beilharz Haus unsere Änderungswünsche bereits mitgeteilt und warten jetzt auf die neuen Pläne. Dann kann das Baugesuch bald aufs Bauamt sowie in den Gemeinderat und der Erdbauer kann uns ein exakteres Angebot unterbreiten. Es bleibt spannend!
Das Ganze ist Bestandteil des Baugesuchs und nach Einreichung bindend. Heißt für uns, so wie das Haus im Gesuch platziert ist, genau an dieser Position muss es später auch gebaut werden.
Also erneutes Kopfzerbrechen wohin mit dem guten Stück. Zwar gibt die Bebauungslinie schon einiges vor, aber auch hier hat man noch Spielraum. Beilharz hat uns in den heutigen Plänen einen ersten Vorschlag unterbreitet wie das Gebäude im Hang sitzen könnte.
Gut, ich wäre nicht ich, wenn ich nicht schon im Vorfeld mit einem extrem vergrößteren Bebauungsplan, grünem Textmarker, den Bebauungsvorschriften und einem, aus Post-its nachempfundenen Haus das Ganze schon durchgespielt hätte. Da wir an einem wunderschönen Südhang mit Aussicht wohnen, war uns besonders die Gartenausrichtung in südwestliche Richtung wichtig. Daher muss das Haus möglichst weit nach rechts (Nord-Ost) rücken. Das war auch im Vorschlag von Beilharz so vorgesehen. Wir halten jetzt gerade die erforderlichen drei Meter Mindestabstand zum Nachbargrundstück ein. PASST!
Grundsätzlich würden wir das ganze Spiel in nördlicher Richtung wiederholen, allerdings haben wir ein Grundstück, das von unten erschlossen wird, sprich von der Straße aus aufwärts. Wenn wir jetzt das Haus ganz weit nach Norden schieben, haben wir ausschließlich Vorgarten und das möchten wir dann doch nicht. Daher haben wir uns überlegt, dass wir mit unserem Garagenvorbau aus der Bebauungslinie ragen, was aber laut Bebauungsplan rechtens ist. "Garagen und überdachte Stellplätze sind unter Beachtung der Pflanzgebotsflächen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig." Beilharz Haus hatte in ihrem Vorschlag das Haus mit der Garage genau an die Baulinie gesetzt. Wir möchten das Haus aber noch gerne um den Überstand der Garage nach vorne rücken. Damit sparen wir an der Einfahrt, die dadurch flächenmäßig kleiner wird (Steine sind ja sooo teuer) und wir haben ein ganzes Stück uneinsehbaren Garten in nordwestlicher Richtung gewonnen. Das ist zwar nicht die super tolle Richtung, aber für ein Gartenhäuschen, Komposthaufen oder ähnliches wird es taugen.
Anbei das Ganze mit Photoshop auf die neuste Version (Garage außerhalb der Baulinie) gefaked.
Wir haben Beilharz Haus unsere Änderungswünsche bereits mitgeteilt und warten jetzt auf die neuen Pläne. Dann kann das Baugesuch bald aufs Bauamt sowie in den Gemeinderat und der Erdbauer kann uns ein exakteres Angebot unterbreiten. Es bleibt spannend!
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Montag, 14. Mai 2012
Unser Haus: Die rettungslose Rampensau
So nun ist es amtlich. Wir (also unser Haus) bekommt nun tatsächlich den erwähnten "Bürzel". Aber Gott sei Dank nicht so ausgeprägt wie zuerst vermutet. Es handelt sich dabei vielmehr um eine leichte Rampe gen Süden (wie poetisch!!). Insgesamt werden es ca. 5° Neigung sein und das nur auf dem vorderen Teil des Daches. Es ist nun einmal leider so, dass das Bauamt auf einem sichtbar geneigten Dach besteht. Daher war auch eine kaschierende Attika keine Option.
BTW: Attika (aus griechisch attikos ‚attisch‘) bezeichnet in der Architektur ein über dem Kranzgesims befindliches Halbgeschoss oder eine Abschlusswand zur Verdeckung des Daches.
Also ein "Mäuerle obenrum" geht nicht, weil man dann die vorgeschriebene Neigung nicht sieht. Aber dank der nur sanften Steigung und im Zusammenspiel mit Licht und Schatten wird es vermutlich nicht zu sehr auffallen. Hoffen wir das Beste.
Das Rettungsfenster haben wir auch kurzerhand aus den Plänen gestrichen. Jetzt hoffen wir das keiner meckert und das Baugesuch so durchgeht. Sollte es brennen, hoffe ich doch sehr, dass die Feuerwehr nicht vergebens das Rettungsfenster sucht , sondern uns auch ohne dieses aus den Flammen rettet!
Hier seht Ihr unser Haus mit reingekritzelter Abschussrampe und noch vorhandenen Rettungsfenstern.
In Kürze mehr....
Eure Nina
BTW: Attika (aus griechisch attikos ‚attisch‘) bezeichnet in der Architektur ein über dem Kranzgesims befindliches Halbgeschoss oder eine Abschlusswand zur Verdeckung des Daches.
Also ein "Mäuerle obenrum" geht nicht, weil man dann die vorgeschriebene Neigung nicht sieht. Aber dank der nur sanften Steigung und im Zusammenspiel mit Licht und Schatten wird es vermutlich nicht zu sehr auffallen. Hoffen wir das Beste.
Das Rettungsfenster haben wir auch kurzerhand aus den Plänen gestrichen. Jetzt hoffen wir das keiner meckert und das Baugesuch so durchgeht. Sollte es brennen, hoffe ich doch sehr, dass die Feuerwehr nicht vergebens das Rettungsfenster sucht , sondern uns auch ohne dieses aus den Flammen rettet!
Hier seht Ihr unser Haus mit reingekritzelter Abschussrampe und noch vorhandenen Rettungsfenstern.
In Kürze mehr....
Eure Nina
Donnerstag, 26. April 2012
Bekommt unser Haus einen "Bürzel"?
Unser Wohngebiet ist - gelinde gesagt - äußerst bunt gemischt, was die
verschiedenen Architekturstile angeht. Dort findet sich so ziemlich alles: Vom
toskanischen Traum, über wahre Burgfestungen und schicken Pultdachhäusern, bis
hin zum biederen Standardhäuschen. Architekten und Stadtplanern dreht es bei
dem Anblick vermutlich den Magen um. Für die Bauherren ist es ein Paradies der Selbstverwirklichung. So hatten wir zumindest bis vor kurzem gehofft.
Man, also die Stadt Geislingen, brüstet sich auch öffentlich mit ihrer offenen und unkonventionellen Haltung zum Thema Bauvorschriften. Kürzlich ließ der Bürgermeister im Schwarzwälder Boten verlauten: "Was die Weiherhalde für viele Bauwillige attraktiv gemacht habe, seien die eher lockeren Vorgaben: Hier kann der Bauwillige (fast) bauen, wie er will."*
Nun ist es leider so, das unser Geschmack von den "lockeren Vorgaben" bedauerlicherweise ausgeschlossen ist und wir nicht so bauen können wie wir wollen. Wir sind quasi das, aus der Aussage ausgeschlossene "(fast)". Unser Haus - ein Traum im klassischen Bauhausstil mit Flachdach – passt nicht in die lockeren Vorgaben. Das haben wir nach einem Termin von unserer Architektin Frau Schweizer (Geschäftsführerin Beilharz Haus) auf dem Bauamt erfahren müssen.
Schon von Beginn an mussten wir uns von Vorstellungen, wie zweigeschossigen Stadtvillen und Satteldächern mit hohem Kniestock verabschieden, weil auch diese im Bebauungsplan nicht zulässig sind. Bei geneigten Dächern ist nur eine Gebäudehöhe 1 (GH1 = Traufhöhe - also quasi bis zur Regenrinne) erlaubt, was wiederum bedeutet, dass ein Kniestock von nur ca. 1,10 m möglich gewesen wäre. Das wäre bei einer Stadtvilla ein unmögliches Unterfangen gewesen und hätte bei einem Satteldach enorme Schrägen im Dachgeschoss bedeutet. Bei Pultdächern ist die Stadt allerdings wieder sehr großzügig (vermutlich sind das die "lockeren Vorgaben") und gestattet eine GH1 von 5,7 m und einer GH2 von 7,0 m. Sprich, man kann ein riesig hohes Pultdachhaus bauen und das Satteldachhaus nebenan wirkt bei gleicher Größe wie eine Schuhschachtel.
Wir hatten bei unseren Planungen auf die missverständliche Formulierung "geneigte Dächer bis max. 15°" gehofft, um dem Bauamt unser 0° Flachdach unterzuschieben. Leider ist dem jetzt nicht so. Nun muss auf das "Hauptgebäudeteil" ein Pultdach, was bedeutet, dass unser Haus nach vorne zur Straße hin einen "Bürzel" bekommen wird. Frau Schweizer plant momentan um und wir warten auf die Pläne und hoffen, dass die „Pulthaus-Rampe“ nicht das Gesamtkunstwerk zerstört.
______________________________________________________________________
*Quelle: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.geislingen-weiherhalde-ist-fuer-bauherren-attraktiv.b0778aca-0d1c-4c6a-a567-1860c069911c.html
Man, also die Stadt Geislingen, brüstet sich auch öffentlich mit ihrer offenen und unkonventionellen Haltung zum Thema Bauvorschriften. Kürzlich ließ der Bürgermeister im Schwarzwälder Boten verlauten: "Was die Weiherhalde für viele Bauwillige attraktiv gemacht habe, seien die eher lockeren Vorgaben: Hier kann der Bauwillige (fast) bauen, wie er will."*
Nun ist es leider so, das unser Geschmack von den "lockeren Vorgaben" bedauerlicherweise ausgeschlossen ist und wir nicht so bauen können wie wir wollen. Wir sind quasi das, aus der Aussage ausgeschlossene "(fast)". Unser Haus - ein Traum im klassischen Bauhausstil mit Flachdach – passt nicht in die lockeren Vorgaben. Das haben wir nach einem Termin von unserer Architektin Frau Schweizer (Geschäftsführerin Beilharz Haus) auf dem Bauamt erfahren müssen.
Schon von Beginn an mussten wir uns von Vorstellungen, wie zweigeschossigen Stadtvillen und Satteldächern mit hohem Kniestock verabschieden, weil auch diese im Bebauungsplan nicht zulässig sind. Bei geneigten Dächern ist nur eine Gebäudehöhe 1 (GH1 = Traufhöhe - also quasi bis zur Regenrinne) erlaubt, was wiederum bedeutet, dass ein Kniestock von nur ca. 1,10 m möglich gewesen wäre. Das wäre bei einer Stadtvilla ein unmögliches Unterfangen gewesen und hätte bei einem Satteldach enorme Schrägen im Dachgeschoss bedeutet. Bei Pultdächern ist die Stadt allerdings wieder sehr großzügig (vermutlich sind das die "lockeren Vorgaben") und gestattet eine GH1 von 5,7 m und einer GH2 von 7,0 m. Sprich, man kann ein riesig hohes Pultdachhaus bauen und das Satteldachhaus nebenan wirkt bei gleicher Größe wie eine Schuhschachtel.
Wir hatten bei unseren Planungen auf die missverständliche Formulierung "geneigte Dächer bis max. 15°" gehofft, um dem Bauamt unser 0° Flachdach unterzuschieben. Leider ist dem jetzt nicht so. Nun muss auf das "Hauptgebäudeteil" ein Pultdach, was bedeutet, dass unser Haus nach vorne zur Straße hin einen "Bürzel" bekommen wird. Frau Schweizer plant momentan um und wir warten auf die Pläne und hoffen, dass die „Pulthaus-Rampe“ nicht das Gesamtkunstwerk zerstört.
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*Quelle: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.geislingen-weiherhalde-ist-fuer-bauherren-attraktiv.b0778aca-0d1c-4c6a-a567-1860c069911c.html
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