Freitag, 6. Juli 2012

Notar sollte man sein!

Da wir leider nicht zu den Glücklichen gehören, die Ihr Häuschen bar aus der Portokasse bezahlen, wurde aufgrund der Finanzierung auch eine Buchgrundschuld fällig. Diese gilt als Sicherheit für die Bank, um im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit Zugriff auf das Haus zu haben.

Die Eintragung einer Grundschuld kann jeder Notar im jeweiligem Bundesland vornehmen. Er beurkundet diese und leitet sie zur Eintragung in das Grundbuch an das zuständige Grundbuchamt weiter. In Baden-Württemberg sind diese beiden Funktionen häufig unter einem Dach, da viele Notare - vor allem in ländlicheren Gebieten - auch das Grundbuch führen.

Da sich die Kosten nach dem Wert des Geschäfts und nicht nach dem Aufwand bemessen, kamen am Ende zwei dicke Rechnungen raus, die definitiv in Richtung eines vierstelligen Stundenlohnes weisen. Also Augen auf bei der Berufswahl!

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