Da wir leider nicht zu den Glücklichen gehören, die Ihr Häuschen bar aus der
Portokasse bezahlen, wurde aufgrund der Finanzierung auch eine Buchgrundschuld
fällig. Diese gilt als Sicherheit für die Bank, um im Falle unserer
Zahlungsunfähigkeit Zugriff auf das Haus zu haben.
Die Eintragung einer Grundschuld kann jeder Notar im jeweiligem Bundesland
vornehmen. Er beurkundet diese und leitet sie zur Eintragung in das Grundbuch
an das zuständige Grundbuchamt weiter. In Baden-Württemberg sind diese beiden
Funktionen häufig unter einem Dach, da viele Notare - vor allem in ländlicheren
Gebieten - auch das Grundbuch führen.
Da sich die Kosten nach dem Wert des Geschäfts und nicht nach dem Aufwand
bemessen, kamen am Ende zwei dicke Rechnungen raus, die definitiv in Richtung
eines vierstelligen Stundenlohnes weisen. Also Augen auf bei der Berufswahl!
Wie wahr ;)
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