Donnerstag, 31. Mai 2012

KfW 153 Förderung – oder: Wie sich die Katze in den Schwanz beißt.


Gerne möchten wir für unser Bauvorhaben eine Förderung nach KfW 153 (Energieeffizientes Bauen) in Anspruch nehmen. Selbst wenn die Zinsen am freien Markt aktuell traumhaft günstig sind, so sind die bei der KfW gebotenen Konditionen dennoch den Antrag wert. 

Und damit gehen die Probleme denn auch los. Für die Beantragung über die Hausbank benötigt diese zum Durchreichen an die KfW das ausgefüllte Förderformular inklusive der Berechnung durch den Haushersteller und damit den Nachweis, dass das geförderte Neubauvorhaben auch den Bedingungen genügt. 

Doch der Hersteller – in unserem Fall Beilharz Haus – sagt, dass die endgültige Berechnung erst mit Einreichung des Baugesuchs erfolgen kann, da diese auf drei Nachkommastellen genau erfolgen muss. Dummer Weise ist zu diesem Zeitpunkt aber bereits eine Anzahlung von 8% der Bausumme fällig. 

Nach Rücksprache mit der Bank und Beilharz Haus werden wir nun eine Vorabberechnung des KfW Standards durchführen. Dadurch kann die Finanzierung seitens der Bank weiter bearbeitet werden. Es bleibt jedoch das Risiko für uns, dass bei der endgültigen Berechnung sich ein abweichender Wert ergibt und wir damit die Förderbedingungen nicht erreichen – und damit wackelt die ganze Finanzierung. 

Vermutlich hatten und haben andere Bauwillige ein ähnliches Problem. Falls jemand hier mitliest dem es so ergangen ist würde ich mich über einen Kommentar freuen, wie in diesem Fall verfahren wurde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen