Donnerstag, 26. April 2012

Bekommt unser Haus einen "Bürzel"?

Unser Wohngebiet ist - gelinde gesagt - äußerst bunt gemischt, was die verschiedenen Architekturstile angeht. Dort findet sich so ziemlich alles: Vom toskanischen Traum, über wahre Burgfestungen und schicken Pultdachhäusern, bis hin zum biederen Standardhäuschen. Architekten und Stadtplanern dreht es bei dem Anblick vermutlich den Magen um. Für die Bauherren ist es ein Paradies der Selbstverwirklichung. So hatten wir zumindest bis vor kurzem gehofft.

Man, also die Stadt Geislingen, brüstet sich auch öffentlich mit ihrer offenen und unkonventionellen Haltung zum Thema Bauvorschriften. Kürzlich ließ der Bürgermeister im Schwarzwälder Boten verlauten: "Was die Weiherhalde für viele Bauwillige attraktiv gemacht habe, seien die eher lockeren Vorgaben: Hier kann der Bauwillige (fast) bauen, wie er will."*

Nun ist es leider so, das unser Geschmack von den "lockeren Vorgaben" bedauerlicherweise ausgeschlossen ist und wir nicht so bauen können wie wir wollen. Wir sind quasi das, aus der Aussage ausgeschlossene "(fast)". Unser Haus - ein Traum im klassischen Bauhausstil mit Flachdach – passt nicht in die lockeren Vorgaben. Das haben wir nach einem Termin von unserer Architektin Frau Schweizer (Geschäftsführerin Beilharz Haus) auf dem Bauamt erfahren müssen.

Schon von Beginn an mussten wir uns von Vorstellungen, wie zweigeschossigen Stadtvillen und Satteldächern mit hohem Kniestock verabschieden, weil auch diese im Bebauungsplan nicht zulässig sind. Bei geneigten Dächern ist nur eine Gebäudehöhe 1 (GH1 = Traufhöhe - also quasi bis zur Regenrinne) erlaubt, was wiederum bedeutet, dass ein Kniestock von nur ca. 1,10 m möglich gewesen wäre. Das wäre bei einer Stadtvilla ein unmögliches Unterfangen gewesen und hätte bei einem Satteldach enorme Schrägen im Dachgeschoss bedeutet. Bei Pultdächern ist die Stadt allerdings wieder sehr großzügig (vermutlich sind das die "lockeren Vorgaben") und gestattet eine GH1 von 5,7 m und einer GH2 von 7,0 m. Sprich, man kann ein riesig hohes Pultdachhaus bauen und das Satteldachhaus nebenan wirkt bei gleicher Größe wie eine Schuhschachtel.

Wir hatten bei unseren Planungen auf die missverständliche Formulierung "geneigte Dächer bis max. 15°" gehofft, um dem Bauamt unser 0° Flachdach unterzuschieben. Leider ist dem jetzt nicht so. Nun muss auf das "Hauptgebäudeteil" ein Pultdach, was bedeutet, dass unser Haus nach vorne zur Straße hin einen "Bürzel" bekommen wird. Frau Schweizer plant  momentan um und wir warten auf die Pläne und hoffen, dass die „Pulthaus-Rampe“ nicht das Gesamtkunstwerk zerstört.

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*Quelle: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.geislingen-weiherhalde-ist-fuer-bauherren-attraktiv.b0778aca-0d1c-4c6a-a567-1860c069911c.html

2 Kommentare:

  1. Ja das kommt uns bekannt vor. Wir hatten ursprünglich auch vor eine Stadtvilla zu bauen. Das ist leider laut Bebauungsplan jedoch nicht zulässig. Als Alterantive haben wir jetzt aber ein Hausmodell gefunden bei dem wir einen Kniestock von 1,60m erreichen.

    Weiterhin alles Gute für Euer Projekt und möglichst wenig Komplikationen.

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  2. Hallo Leidensgenosse,
    wir werden ja erst naechste Woche unsere Baugenehmigung abgeben, aber gucken auch mit Bangen auf die Entscheidung. Bei uns sind die Auflagen laut Bebauungsplan ja schon sehr streng, aber immerhin gab es ein prinzipielles OK vom Bauamt. Leider duerfen die in unserem Fall nicht alleine entscheiden.
    Sehr lesenswerter Blog. Weiter so.
    Gruss
    Rene

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