Unser Wohngebiet ist - gelinde gesagt - äußerst bunt gemischt, was die
verschiedenen Architekturstile angeht. Dort findet sich so ziemlich alles: Vom
toskanischen Traum, über wahre Burgfestungen und schicken Pultdachhäusern, bis
hin zum biederen Standardhäuschen. Architekten und Stadtplanern dreht es bei
dem Anblick vermutlich den Magen um. Für die Bauherren ist es ein Paradies der Selbstverwirklichung. So hatten wir zumindest bis vor kurzem gehofft.
Man, also die Stadt Geislingen, brüstet sich auch öffentlich mit ihrer
offenen und unkonventionellen Haltung zum Thema Bauvorschriften. Kürzlich ließ
der Bürgermeister im Schwarzwälder Boten verlauten: "Was die Weiherhalde
für viele Bauwillige attraktiv gemacht habe, seien die eher lockeren Vorgaben:
Hier kann der Bauwillige (fast) bauen, wie er will."*
Nun ist es leider so, das unser Geschmack von den "lockeren
Vorgaben" bedauerlicherweise ausgeschlossen ist und wir nicht so bauen
können wie wir wollen. Wir sind quasi das, aus der Aussage ausgeschlossene "(fast)". Unser Haus - ein Traum im klassischen Bauhausstil mit
Flachdach – passt nicht in die lockeren Vorgaben. Das haben wir nach einem
Termin von unserer Architektin Frau Schweizer (Geschäftsführerin Beilharz Haus)
auf dem Bauamt erfahren müssen.
Schon von Beginn an mussten wir uns von Vorstellungen, wie zweigeschossigen
Stadtvillen und Satteldächern mit hohem Kniestock verabschieden, weil auch
diese im Bebauungsplan nicht zulässig sind. Bei geneigten Dächern ist nur eine
Gebäudehöhe 1 (GH1 = Traufhöhe - also quasi bis zur Regenrinne) erlaubt, was
wiederum bedeutet, dass ein Kniestock von nur ca. 1,10 m möglich gewesen wäre.
Das wäre bei einer Stadtvilla ein unmögliches Unterfangen gewesen und hätte bei
einem Satteldach enorme Schrägen im Dachgeschoss bedeutet. Bei Pultdächern ist
die Stadt allerdings wieder sehr großzügig (vermutlich sind das die
"lockeren Vorgaben") und gestattet eine GH1 von 5,7 m und einer GH2
von 7,0 m. Sprich, man kann ein riesig hohes Pultdachhaus bauen und das
Satteldachhaus nebenan wirkt bei gleicher Größe wie eine Schuhschachtel.
Wir hatten bei unseren Planungen auf die missverständliche Formulierung
"geneigte Dächer bis max. 15°" gehofft, um dem Bauamt unser 0° Flachdach
unterzuschieben. Leider ist dem jetzt nicht so. Nun muss auf das
"Hauptgebäudeteil" ein Pultdach, was bedeutet, dass unser Haus nach
vorne zur Straße hin einen "Bürzel" bekommen wird. Frau Schweizer
plant momentan um und wir warten auf die Pläne und hoffen, dass die „Pulthaus-Rampe“
nicht das Gesamtkunstwerk zerstört.
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*Quelle:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.geislingen-weiherhalde-ist-fuer-bauherren-attraktiv.b0778aca-0d1c-4c6a-a567-1860c069911c.html
Ja das kommt uns bekannt vor. Wir hatten ursprünglich auch vor eine Stadtvilla zu bauen. Das ist leider laut Bebauungsplan jedoch nicht zulässig. Als Alterantive haben wir jetzt aber ein Hausmodell gefunden bei dem wir einen Kniestock von 1,60m erreichen.
AntwortenLöschenWeiterhin alles Gute für Euer Projekt und möglichst wenig Komplikationen.
Hallo Leidensgenosse,
AntwortenLöschenwir werden ja erst naechste Woche unsere Baugenehmigung abgeben, aber gucken auch mit Bangen auf die Entscheidung. Bei uns sind die Auflagen laut Bebauungsplan ja schon sehr streng, aber immerhin gab es ein prinzipielles OK vom Bauamt. Leider duerfen die in unserem Fall nicht alleine entscheiden.
Sehr lesenswerter Blog. Weiter so.
Gruss
Rene